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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Preise/Zahlungen

l. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, einschließlich Mehrwertsteuer.

2. Die Kaufpreiszahlung ist bei Lieferung/Abholung der Ware fällig. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der
Bestellsumme fällig.

3. Die Lieferungen innerhalb der EU erfolgen frei Haus.

§2 Lieferung

Verkauf erfolgt ab Lager. Lieferung erfolgt nie zu Fixterminen. Falls Termine vereinbart werden, sind dies immer voraussichtliche Termine.

§3 Kaufgegenstand/Bestellung

1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

2. Mit Bestellung gibt der Kunde ein unwiderrufliches, auf ein halbes Jahr befristetes, Angebot ab. Dieses Angebot kann der Verkäufer nur schriftlich oder durch Lieferung oder Bereitstellung der bestellten Güter annehmen. Der Verkäufer kann das Angebot auch teilweise annehmen.

3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke. Handelsübliche, geringfügige Abweichungen der Ware von den Musterstücken, wie Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen bei Holzoberflächen und Textilien, die in der Natur der verwendeten Materialien begründet sind, bleiben vorbehalten. Vertraglich zugesicherte Eigenschaften sind hiervon ausgenommen.

§4 Rücktritt der Verkäuferin

Die Verkäuferin braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die Verkäuferin die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und sie ferner nachweist, sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat die Verkäuferin den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

§5 Abnahmeverzug

1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2. Bei Abnahmeverzug hat der Käufer die angefallenen Lagerkosten zu zahlen.

3. Die Verkäuferin kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

4. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt neben den Lagerkosten pauschal 35% des Bestellpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden des Verkäufers geringer war.

5. Im Übrigen bleibt der Verkäuferin, wie z. B. bei speziellen Anfertigungen nach Kundenwunsch, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

§6 Warenrücknahme

1.Im Falle eines vom Käufer zu vertretenden Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware sind der Verkäuferin die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten, in entstandener Höhe zu ersetzen.

2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Abzahlungsgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze für jedes angefangene Halbjahr: Für die ersten zwei Halbjahre je 40% des Bestellpreises, für jedes weitere Halbjahr bis zum Ablauf von 2 Jahren 10%. Für Polsterwaren erhöht sich die Pauschale für das erste Halbjahr auf 50%, im Übrigen gelten die gleichen Sätze. Gegenüber den Pauschalen bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.

§7 Eigentumsvorbehalt

l. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Verkäuferin.

2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der Verkäuferin unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

§8 Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.

2. Die Verkäuferin kann statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.

3. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder mehr als zweimal fehl schlägt oder die Verkäuferin die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.

4. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(1)Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach der Übergabe.

(2)Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Handelt es sich um einen grenzüberschreitenden Vertrag oder um ein beiderseits vollkaufmännisches Geschäft, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien München.

§10 Vertragsänderungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur bei Einhaltung derselben Bestandteil des Vertrages.

§11 Geschäftsbedingungen des Käufers

Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.